Sonntag, 17. Mai 2015

RTVG: Service Public oder Paywall



Im Vorfeld der Abstimmung um die Aenderung des Radio- und TV Gesetzes (RTVG) werden die Stimmen nach einer Einschränkung des Service Public - ja sogar nach einer Abschaffung der SRG - immer lauter. Da wird suggeriert, private Medienunternehmen würden alles besser und nota bene auch billiger machen.
Gewiss kann man darüber streiten, wieviele Kanäle die öffentlich-rechtliche SRG SSR betreiben soll. Ziel muss aber weiterhin sein, wertvollen Content zu produzieren und diesen möglichst allen Zielgruppen zugänglich zu machen. Dass der Trend hin zu online geht, hat man zuweilen auch bei der SRG erkannt, wird aber nicht zuletzt von Seiten der Verleger resp. der privaten Medienhäuser arg zurück gebunden.

Wird die Aenderung des RTVG am 14. Juni 2015 vom Souverän nicht angenommen, dürfte dies unweigerlich eine Schwächung der SRG nach sich ziehen. Zwar betonen einzelne Gegner, es gehe ihnen lediglich um die neue Steuer und die Existenz der SRG werde keinesfalls in Frage gestellt. Dennoch ist davon auszugehen, dass genau jene Kreise, welche aus einer Schwächung der SRG den grössten Profit ziehen könnten, dereinst in eben dieses Horn blasen werden.

Als selektivem Nutzer von Qualitätsmedien stehen mir heute die Newsportale von SRG SSR und von ausländischen Rundfunkanstalten öffentlichen Rechts wie ARD, ZDF, DeutschlandRadio oder Radio France, BBC etc. genauso zu Verfügung, wie die Portale seriöser Tages- und Wochenzeitungen. Dass letztere nach neuen Finanzierungsmodellen suchen, liegt völlig auf der Hand.

Die reine Finanzierung durch Werbung scheint im Internet nicht wirklich zu fruchten, weshalb zahlreiche Verlage die Schaffung einer Paywall ins Auge fassen, sofern sie diese nicht bereits eingeführt haben. Einerseits erhalten die Abonnenten einer Tageszeitung in vielen Fällen schon heute uneingeschränkten Zugang auf die Artikel des entsprechenden Presseerzeugnisses. Daneben werden früher oder später auch Möglichkeiten geschaffen, einzelne Artikel gegen Bezahlung einer Gebühr freizuschalten. Die "Winnipeg Free Press" beispielsweise ermöglicht als eines der ersten Presseerzeugnisse den Zugang zu ihren Artikeln für die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von CAD 0.27, also 27 Kanadischen Cents, was umgerechnet rund 20 Rappen entspricht. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, mittels Abo von monatlich CAD 16.99 freien Zugang zu allen Artikeln zu erhalten, aber notabene eben nur von einer einzigen Newsquelle.

Am 14. Juni 2015 stimmen wir darüber ab, ob jeder Haushalt künftig eine Mediensteuer in Höhe von rund CHF 400 zu entrichten hat. Dies würde also einem täglichen Betrag von rund CHF 1.10 entsprechen, für welchen der gesamte Haushalt uneingeschränkten Zugang zu 3 TV Kanälen in deutscher Sprache, mehreren Radioprogrammen verschiedener Couleur und eben auch Online Content erhält. Wird die SRG hingegen abgeschafft - wie dies bestimmte Exponenten aus dem Lager der RTVG Gegner anstreben - stehen uns in der Schweiz in diesem Umfang de facto keine vergleichbaren Angebote mehr zur Verfügung, welche wir uneingeschränkt nutzen können. Würde ein Haushalt beispielsweise mehr als 6 Artikel eines Newsportals konsumieren, wären wir bereits bei höheren Kosten, welche für den Medienkonsum anfallen würden. Wohlbemerkt, dieses Rechenbeispiel stützt sich auf ein Angebot aus Kanada. Anzunehmen ist, dass die wenigen Verlage, welche überhaupt in der Lage sind, gut recherchierte Nachrichten zur Verfügung zu stellen, es sehr wohl verstehen werden, den Tarif für ihre Publikationen auf die hohe Kaufkraft unseres Landes abzustimmen.

Die Grundversorgung mit Information zu einem vernünftigen Preis ist ernsthaft gefährdet, wenn wir den Service Public dereinst schwächen werden.