Donnerstag, 23. Oktober 2008

Kastriertes Online Angebot von ARD und ZDF

Lange Zeit wurde ganz heftig darueber diskutiert, ob und in welcher Intensitaet sich oeffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten im Online Bereich engagieren duerfen. Die politische Debatte wird in der Schweiz genauso hitzig gefuehrt, wie in anderen Laendern Europas. In Deutschland wurde nun der neue Rundfunkstaatsvertrag formuliert, welcher das Taetigkeitsfeld von oeffentlich-rechtlichen Anstalten wie ARD und ZDF ganz genau regeln wird. Der Rundfunkstaatsvertrag legt unter anderem fest, dass Online Angebote von ARD und ZDF nur "sendungsbezogen" und maximal waehrend sieben Tagen abrufbar sein duerfen. Bei Informationen rund um Sport- und Grossereignisse beschraenkt sich diese Frist gar auf 24 Stunden!

Die Reihen der Zeitungsverleger und privaten Rundfunkveranstalter konnte sich also durchsetzen und verhindert dabei, dass qualitativ hochstehender Journalismus "made in Germany" auch im Internet uneingeschraenkt zugaenglich bleibt. Es ist ein Hohn, dass im Zeitalter von Flatrates und Breitband Internet solche rueckwaertsgerichteten Entscheide ueberhaupt eine Ueberlebensfaehigkeit haben und die weitere Entwicklung unserer Informationsgesellschaft dermassen einschraenken koennen. Oeffentlich-rechtliche Anstalten wie ARD und ZDF waeren foermlich dazu praedestiniert gewesen, mit deren Innovationskraft und journalistischer Kompetenz den Konvergenzgedanken voran zu treiben. Projekte fuer Video-on-Demand oder Online Archive duerften somit fuer laengere Zeit ad acta gelegt werden. Mit Gebuehrengeldern finanzierte Produktionen bleiben so dem Publikum von Radio und Fernsehen vorbehalten, obschon sich die Beduerfnisse in Bezug auf unsere Mediennutzung stark veraendert haben. Kaum vorstellbar, dass private Medienunternehmen diese Herausforderung nun selber in die Hand nehmen und uns im Sinne eines "Service publique" mit vergleichbaren Diensten versorgen werden, es sei denn, sie finden eine Moeglichkeit, ihre Contents im Sinne der Zweitverwertung als Pay-Angebote zu vermarkten. Viel mehr Innovation darf wohl kaum erwartet werden.

Bleibt zu hoffen, dass dieses Beispiel politisch verordneter Bevormundung nicht Schule machen wird, sondern sich alleine auf Deutschland beschraenken wird.

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